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   BSG, 10.02.1993 - 9/9a RV 4/92   

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https://dejure.org/1993,6746
BSG, 10.02.1993 - 9/9a RV 4/92 (https://dejure.org/1993,6746)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1993 - 9/9a RV 4/92 (https://dejure.org/1993,6746)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92 (https://dejure.org/1993,6746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beschädigtenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen Amputation des linken Oberarmes - Voraussetzungen für einen Anspruch auf Witwenbeihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a RV 4/92
    Dazu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden haben und dieses Ergebnis muß sich der Verwaltung aufdrängen (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15, 16; SozR 3-3100 § 48 Nrn 1, 2, 3; zuletzt Urteile des Senats vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 - und vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 -).
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 24/91

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes Leben - Zusammenwirken von

    Auszug aus BSG, 10.02.1993 - 9a RV 4/92
    Dazu müssen die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar während wenigstens fünf Jahren bestanden haben und dieses Ergebnis muß sich der Verwaltung aufdrängen (BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15, 16; SozR 3-3100 § 48 Nrn 1, 2, 3; zuletzt Urteile des Senats vom 20. Mai 1992 - 9a RV 24/91 - und vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - L 2 VK 56/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gelten die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 BVG auch ohne eine Gewährung dieser Leistungen dann als erfüllt, wenn beim Beschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Inhalt der über ihn geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar vorgelegen haben und wenn sich dies der Verwaltung aufdrängen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - B 9 V 3/07 R, BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 11/99 R; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RV 26/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 7; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 31/91 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 6; BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92; BSG, Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 = BSGE 71, 68; BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 = Breith 1993, 303; BSG, Urteil vom 26. November 1991 - 9a RV 19/90 = SozR 3-3100 § 48 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 38/85 = SozR 3100 § 48 Nr. 15; BSG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 9a RV 6/86 = SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 49/80 = SozR 3100 § 48 Nr. 7; anders jedoch zu der ähnlichen Regelung des § 602 RVO - heute: § 71 Abs. 4 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 56/90).

    Voraussetzung ist dann jedoch, dass sich der Anspruch auf die genannten Leistungen (Grundrente nach einer MdE bzw. nach einem GdS von 100 oder Pflegezulage zum Zeitpunkt des Todes oder Berufsschadensausgleich für mindestens fünf Jahre) ohne weitere Ermittlungen feststellen lässt (BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92).

  • LSG Hessen, 20.06.1995 - L 5 V 191/92

    Witwenbeihilfe - tschechische Staatsbürgerin

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9 a RV 4/92), welcher der Senat folgt, muß der Anspruch auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar sein.

    Aus den spärlichen Angaben des Beschädigten ergibt sich im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9 a RV 4/92 -) jedenfalls nicht für jeden Kundigen auf den ersten Blick ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich.

  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Jedenfalls könne ein Anspruch auf BSchA, der nie beantragt worden sei, in diesem Fall nicht als offenkundig behandelt werden (vgl. auch die Urteile des BSG vom 10. Februar 1993 -- 9/9a RV 4/92 -- und vom 3. August 1994 -- 9 RV 31/93 --).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 8/94

    Jugoslawische Staatsangehörige; Staatsangehörige; Vergewaltigungsversuch

    die Feststellung der Ursächlichkeit zwischen Extrembelastungen und psychischen Erkrankungen aufgestellten Grundsätze zu beachten haben (vgl Urteil des Senats vom 18. Oktober 1995 - Az 9/9a RV 4/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 10 V 41/98

    Anspruch auf Witwenversorgung; Witwenrente; Witwenbeihilfe; Hinterbliebenenrente;

    Daß im vorliegenden Fall Berufsschadensausgleich weder beantragt noch bewilligt worden war, steht der Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 6 BVG nicht entgegen (BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 9/9 a RV 4/92 in: Die Versorgungsverwaltung 1993, 63; BSG, Urteil vom 29.01.1992 - 9 a RV 5/91 - in: Breithaupt 1993, 303 ff.).
  • LSG Hessen, 26.10.1995 - L 5 V 519/88

    Witwenbeihilfe - schädigungsbedingtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9 a RV 4/92), welcher der Senat folgt, muß der Anspruch auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar sein.
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 31/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Versorgung - Versorgung nach einer Minderung

    Fehlt es an einem Antrag, ist entscheidend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vermutungstatbestandes nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar bestanden haben und daß sich dieses Ergebnis der Verwaltung aufdrängen muß (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nrn 15, 16; SozR 3-3100 § 48 Nrn 1 bis 4 und SozR 3-3642 § 8 Nr. 3; vgl auch Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92 -).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 31/92
    Fehlt es an einem Antrag, ist entscheidend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vermutungstatbestandes nach dem Inhalt der über den Beschädigten geführten Versorgungsakten auf den ersten Blick für jeden Kundigen klar erkennbar bestanden haben und daß sich dieses Ergebnis der Verwaltung aufdrängen muß (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nrn. 15, 16; SozR 3-3100 § 48 Nrn. 1 bis 4 und SozR 3-3642 § 8 Nr. 3; vgl auch Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 4/92 -).
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